Geflügelpest weiter auf dem Vormarsch

Biosicherheit in allen Geflügelhaltungen sollte überprüft werden

Die Geflügelpest bei Wildtieren und in Tierhaltungen ist in Schleswig-Holstein weiter auf dem Vormarsch. Im Kreis Plön ist zurzeit aufgrund eines Falles in der Gemeinde Blekendorf eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Die weitere Entwicklung - insbesondere bei Wildtieren - wird von der Veterinärabteilung des Kreises Plön intensiv beobachtet, um über weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel zu entscheiden. Der Kreis Pinneberg hat diese Maßnahme für das Kreisgebiet seit gestern bereits umgesetzt.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden nun erneut zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, sind zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.
Für weitere Fragen oder falls die Geflügelhaltung bislang nicht bei der zuständigen Veterinärabteilung und/oder Tierseuchenfond registriert worden ist, sollte Kontakt gesucht und die Registrierung bei der jeweiligen Stelle nachgeholt werden. Entsprechende Dokumente sind auf der Homepage des Kreises Plön zu finden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollten diesen Fund bei den örtlichen Ordnungsbehörden in den Rathäusern beziehungsweise Amtsverwaltungen melden. Über das zuständige örtliche Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinäraufsicht des Kreises. Bereits stark verweste oder skelettierte Vögel sind nicht mehr untersuchungsfähig und können umgehend eigenhändig - unter Verwendung von Schutzhandschuhen - direkt über die Restmülltonne entsorgt werden. Für spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreitet können.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft gesetzt, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest