Anpassung der Förderrichtlinie zur Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Batteriespeichern
Der Plöner Kreistag hat im vergangenen Jahr eine Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an und auf kommunalen Gebäuden sowie bestimmten Einrichtungen beschlossen. Diese wurde nun an aktuelle Erfordernisse angepasst, redaktionell überarbeitet und entsprechend geändert.
Neben den bereits antragsberechtigten Kommunen und bestimmten Einrichtungen im Kreisgebiet sind nun auch Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Hand sind, antragsberechtigt.
Um eine Förderung zu erhalten, muss die förderfähige Photovoltaikanlage zusammen mit einem Batteriespeicher installiert werden oder ein Batteriespeicher an einer bestehenden Anlage nachgerüstet werden. An den bereits bestehenden Förderbedingungen hat sich wenig verändert. Dem Kreis angehörige Kommunen können entsprechend ihrer Einwohnerzahl pro Bürger/-in und Jahr bis zu 5,00 Euro und maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Förderung beantragen. Kleinere Gemeinden unter 1.000 Bürger/-innen können pro Jahr eine Fördersumme von maximal 5.000 Euro und maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen.
Die zuwendungsberechtigten Einrichtungen können mit bis zu 20 % der Investitionssumme, maximal jedoch 10.000 Euro gefördert werden. Neu ist, dass die tatsächliche Förderquote bei einer Überzeichnung aus der förderfähigen Gesamtsumme aller Anträge einer Förderperiode im Verhältnis zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln berechnet wird und somit von Jahr zu Jahr variieren kann.
Der Antrag auf Förderung ist bis zum 30.04. eines Jahres bei der Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH zu stellen. Für Fragen steht die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH unter 04307/900-700 oder per Mail unter agentur@klimaschutz-ploen.de zur Verfügung. Nähere Informationen und die Richtlinie im Wortlaut finden Sie auf der Homepage des Kreises Plön unter www.kreis-ploen.de/Klimaschutz-Digitalisierung/Klimaschutz.