Verfahrenslotse

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Verfahrenslotse

Leistungsbeschreibung

Der Verfahrenslotse berät und begleitet Familien und junge Volljährige auf dem Weg zur Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. SGB IX.

Rechtsgrundlage der Beratung:
§ 10 b SGB VIII

Die Beratung richtet sich insbesondere an:
Kinder- und Jugendliche,
• ihre Mütter und Väter
• ihre Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger)
• ihre Erziehungsberechtigten (z. B. Pflegeeltern oder Betreuungspersonen in Einrichtungen der Jugendhilfe)

Der Verfahrenslotse ist eine unabhängige Person im Amt für Familie und Jugend. Die Beratung und Begleitung ist kostenfrei und vertraulich. Sie erfolgt auf Wunsch auch anonym und die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung, Begleitung und Unterstützung sind sowohl vor, während, als auch nach der Bewilligung einer Leistung möglich.

junge Volljährige unter 27, die wegen einer (drohenden) Behinderung Teilhabeeinschränkungen haben und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (möchten)
• Gesetzl. Betreuer*innen in der Zuständigkeit für junge Menschen von 18-27 Jahren.

Beratungs- und Begleitungsauftrag:
• Erfassen und Einordnen der Anliegen und Klärung möglicher Ansprechpersonen im System der unterschiedlichen Hilfen (SGB VIII und SGB IX)
• Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche
• Hilfe bei Antragsstellungen von Teilhabeleistungen / Leistungen der Eingliederungshilfe (z.B. beim Verstehen und Ausfüllen von Formularen)
• Begleitung bei Konflikten/ Teilnahme an Gesprächen (z.B. Hilfe- Gesamt- oder Teilhabeplangespräch) als Vertrauensperson
• Unterstützung beim Verstehen und Einordnen von Bescheiden
• Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ablehnungsbescheiden (z.B. zu möglichen Handlungsschritten im Verwaltungsverfahren)
• Die Beratung ist freiwillig.

Wir werden nur auf Wunsch von Hilfesuchenden oder deren gesetzlicher Vertretung tätig.

Beratungsgespräche erfolgen nach Absprache ganz individuell und flexibel nach Wunsch, Möglichkeit und Mobilität (z. B. als persönliches Gespräch in der Kreisverwaltung, an wohnortnahen Stellen wie Beratungsstellen oder Familienzentren, telefonisch oder auch per E-Mail)

An wen kann ich mich wenden:

Rüdiger Barz
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Telefon: +49 4522 743 874
verfahrenslotse@kreis-ploen.de