Weihnachtsbaumkultur

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Leistungsbeschreibung

Weihnachtsbaumkulturen sind flächige Sondernutzungen zum Zweck der Erzeugung von Weihnachtsbäumen. Sie sind vom Waldbegriff ausgenommen und unterfallen somit nicht den waldrechtlichen Regelungen.

Weihnachtsbaumkulturen sind aus naturschutzrechtlicher Sicht genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft, da sie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht ist ein Instrument, um unerwünschte Entwicklungen von Natur und Landschaft zu verhindern. Eine Genehmigung zur Anlage einer Weihnachtsbaumkultur wird daher grundsätzlich mit einer zeitlichen Anbaubeschränkung sowie mit Nebenbestimmungen zur Minimierung, zum Ausgleich und/oder Ersatz von erheblichen Beeinträchtigungen erteilt. Bei entgegenstehenden überwiegenden Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Genehmigung zu versagen. 

In allen Landschaftsschutzgebietsverordnungen des Kreises Plön ist die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes unter einen gesonderten Erlaubnisvorbehalt gestellt. Daher ergibt sich bei Lage der Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet eine zusätzliche Genehmigungspflicht nach der geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnung. Diese wird ggfs. zusammen mit der eingriffsrechtlichen Genehmigung erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön

Zuständiger Mitarbeiter:          04522 743-418  (vormittags)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie das

Antragsformular für die Genehmigung einer Weihnachtsbaumkultur,

um die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sicherzustellen. Darin ist eine Liste der erforderlichen Unterlagen enthalten.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Genehmigung der Anlage einer Weihnachtsbaumkultur fallen Gebühren zwischen 10,00 und 10.230,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der Größe der beantragten Fläche.

Rechtsgrundlagen