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Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), um eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden. Dies soll dazu beitragen, den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

§ 35a SGB VIII