Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Information, Beratung, und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
sowie
Antragstellung auf Förderung in der Kindertagespflege
Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht unbedingt den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön).
Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein. Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden.
Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend des Kreises Plön.
Die Broschüre “Kindertagespflege - Wissenswertes für Eltern“ kann als PDF-Datei eingesehen werden. Die aktuellen Ansprechpersonen können weiter unten eingesehen werden.
Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber auch unter:
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater hat, kann einen ersten Überblick in der Broschüre “Tagesmutter oder Tagesvater werden ? Gute Idee !“ erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege, Ansprechpersonen siehe weiter unten.
Im Frühjahr 2025 wird es wieder einen neuen Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege geben.
Bei Fragen und Interesse können Sie sich gern an das Team der Kindertagespflege im Kreis Plön wenden.
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung
Änderungsmitteilung Kindertagespflege
Antrag auf Feststellung einer sozialen Ermäßigung des Elternbeitrages
mit Ertragsberechnung aus Grundbesitz
Berufstätigkeitsnachweis zum Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
Antrag auf pauschalierte Abrechnung der monatlichen Förderung
Antrag auf Erhöhung des Anerkennungsbetrages
Antrag auf Abrechnung der Fortbildungstage
Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Fortbildungsprogramm 2025 für Tagesmütter und Tagesväter
Informationen zur einer Kindertagespflege-Vetretung im Kreis Plön
Kontakt:
FINANZIELLE ABWICKLUNG
Nicole Meyer
Tel.: 04522/743-458
nicole.meyer@kreis-ploen.de
Nina Rose
Tel. 04522/743-737
nina.rose@kreis-ploen.de
Alexandra Ruser
Tel.: 04522/743-178
alexandra.ruser@kreis-ploen.de
FACHBERATUNG KINDERTAGESPFLEGE UND VERMITTLUNG VON TAGESMÜTTERN- UND VÄTERN
Nina Voth
Zuständig für:
Stadt Schwentinental
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Tel.: 04522/743-716
nina.voth@kreis-ploen.de
Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Gemeinde Bönebüttel
Tel.: 04522/743-584
delia.hamann@kreis-ploen.de
Christiane Lorek
Zuständig für:
Stadt Preetz
Stadt Plön
Gemeinde Bösdorf
Tel.: 04522/743-450
christiane.lorek@kreis-ploen.de
Karin Magen
Zuständig für:
Amt Probstei
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Tel.: 04522/743-717
karin.magen@kreis-ploen.de