Kindertagespflege

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Information, Beratung, und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

sowie

Antragstellung auf Förderung in der Kindertagespflege


Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei  Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht unbedingt den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön).

Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein. Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden.

Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend des Kreises Plön.
Die Broschüre “Kindertagespflege - Wissenswertes für Eltern“ kann als PDF-Datei  eingesehen werden. Die aktuellen Ansprechpersonen können weiter unten eingesehen werden. 

        Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber auch unter:


Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater hat, kann einen ersten Überblick in der Broschüre “Tagesmutter oder Tagesvater werden ? Gute Idee !“ erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege, Ansprechpersonen siehe weiter unten. 

Im Frühjahr 2025 wird es wieder einen neuen Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege geben. 

Bei Fragen und Interesse können Sie sich gern an das Team der Kindertagespflege im Kreis Plön wenden.


Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege

Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung

Änderungsmitteilung Kindertagespflege

Antrag auf Feststellung einer sozialen Ermäßigung des Elternbeitrages 

mit Ertragsberechnung aus Grundbesitz

Berufstätigkeitsnachweis zum Antrag auf Förderung von Kindertagespflege

Antrag auf pauschalierte Abrechnung der monatlichen Förderung


Nachweise für Ausfalltage

Antrag auf Erhöhung des Anerkennungsbetrages

Antrag auf Abrechnung der Fortbildungstage


Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege


Fortbildungsprogramm 2025 für Tagesmütter und Tagesväter


Informationen zur einer Kindertagespflege-Vetretung im Kreis Plön

Kontakt:


FINANZIELLE ABWICKLUNG


Nicole Meyer                                                                                         
Tel.: 04522/743-458                                                                                  
nicole.meyer@kreis-ploen.de


Nina Rose
Tel. 04522/743-737
nina.rose@kreis-ploen.de


Alexandra Ruser 
Tel.: 04522/743-178
alexandra.ruser@kreis-ploen.de


FACHBERATUNG KINDERTAGESPFLEGE UND VERMITTLUNG VON TAGESMÜTTERN- UND VÄTERN

Nina Voth
Zuständig für:
Stadt Schwentinental
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Tel.: 04522/743-716
nina.voth@kreis-ploen.de


Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Gemeinde Bönebüttel
Tel.: 04522/743-584
delia.hamann@kreis-ploen.de


Christiane Lorek
Zuständig für:
Stadt Preetz
Stadt Plön
Gemeinde Bösdorf
Tel.: 04522/743-450
christiane.lorek@kreis-ploen.de

Karin Magen
Zuständig für:
Amt Probstei
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Tel.: 04522/743-717
karin.magen@kreis-ploen.de