Abgabeerklärung

Ihr Wohnort

Wofür wird eine Abgabe erhoben ?

Das Land Schleswig-Holstein erhebt unterschiedliche Abgaben, die u.a. auch zum Schutz des Wassers, zur Verbesserung seiner Qualität und zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung eingesetzt werden.

Welche Abgaben gibt es ?

Die nachfolgend angeführten Abgaben macht die Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung als untere Wasserbehörde für das Land Schlewig-Holstein jährlich geltend.

  1. Schmutzwasserabgabe für Groß-Kläranlagen - Für Kläranlagen mit einem Schmutzwasservolumen von mehr als 8 m3/Tag ist für die berechnete Menge der abgeleiteten Schadeinheiten eine Abgabe zu zahlen.
  2. Kleineinleiterabgabe für Hauskläranlagen - Für Hauskläranlagen, die nicht den Vorschriften entsprechen, wird eine Abgabe erhoben.
  3. Niederschlagswasserabgabe - Für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche, Flüsse oder Seen ist eine Abgabe zu entrichten.
  4. Grundwasserentnahmeabgabe - Für die Entnahme und Nutzung von Grundwasser ist eine Abgabe zu zahlen.

Wer zahlt die Abgabe ?

Die Abgaben macht die untere Wasserbehörde durch einen Bescheid bei dem/der jeweiligen Anlagenbetreiber/-in bzw. Grundwassernutzer/-in geltend, der/die diese dann direkt an das Land entrichtet.

Wie wird die Höhe der Abgabe berechnet ?

Die Schmutzwasserabgabe errechnet sich aus den behördlich berechneten Belastungen für die Gewässer am Ablauf der jeweiligen Kläranlage.
Die Berechnungsansätze für die Kleineinleiter-, Niederschlagswasser- und Grundwasserentnahmeabgabe werden durch den/die Benutzer/-in bzw. Betreiber/-in jährlich gemeldet.

Meldeformulare für die Abgabeerkärung

Hier finden Sie Formulare für die jährliche Meldung zur Abgabeerklärung.