Abgabeerklärung
Wofür wird eine Abgabe erhoben ?
Das Land Schleswig-Holstein erhebt unterschiedliche Abgaben, die u.a. auch zum Schutz des Wassers, zur Verbesserung seiner Qualität und zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung eingesetzt werden.
Welche Abgaben gibt es ?
Die nachfolgend angeführten Abgaben macht die Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung als untere Wasserbehörde für das Land Schlewig-Holstein jährlich geltend.
- Schmutzwasserabgabe für Groß-Kläranlagen - Für Kläranlagen mit einem Schmutzwasservolumen von mehr als 8 m3/Tag ist für die berechnete Menge der abgeleiteten Schadeinheiten eine Abgabe zu zahlen.
- Kleineinleiterabgabe für Hauskläranlagen - Für Hauskläranlagen, die nicht den Vorschriften entsprechen, wird eine Abgabe erhoben.
- Niederschlagswasserabgabe - Für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche, Flüsse oder Seen ist eine Abgabe zu entrichten.
- Grundwasserentnahmeabgabe - Für die Entnahme und Nutzung von Grundwasser ist eine Abgabe zu zahlen.
Wer zahlt die Abgabe ?
Die Abgaben macht die untere Wasserbehörde durch einen Bescheid bei dem/der jeweiligen Anlagenbetreiber/-in bzw. Grundwassernutzer/-in geltend, der/die diese dann direkt an das Land entrichtet.
Wie wird die Höhe der Abgabe berechnet ?
Die Schmutzwasserabgabe errechnet sich aus den behördlich berechneten Belastungen für die Gewässer am Ablauf der jeweiligen Kläranlage.
Die Berechnungsansätze für die Kleineinleiter-, Niederschlagswasser- und Grundwasserentnahmeabgabe werden durch den/die Benutzer/-in bzw. Betreiber/-in jährlich gemeldet.
Meldeformulare für die Abgabeerkärung
Hier finden Sie Formulare für die jährliche Meldung zur Abgabeerklärung.
- Abwasserabgabe: Kleineinleitererklärung (PDF, 159 kB)
- Abwasserabgabe: Formblatt 14 Regenwasser (PDF, 131 kB)
- Abwasserabgabe: Formblatt 14 Mischwasser 1 ohne Regenentlastung (PDF, 131 kB)
- Abwasserabgabe: Formblatt 14 Mischwasser 2 mit Regenentlastung (PDF, 24 kB)
- Grundwasserentnahmeabgabe: Meldung der Entnahmemenge (PDF, 221 kB)