Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Sozialpsychiatrischer Dienst |
SAMMELNUMMER |
04522/743-646 |
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Amtes für Gesundheit des Kreises Plön ist ein ärztlicher und sozialpädagogischer Fachdienst. Er richtet sich an Menschen in Belastungssituationen, psychisch kranke Menschen und Menschen mit Suchtproblematik. Wenn herkömmliche Hilfen nicht mehr greifen, sich eine Notlage abzeichnet und eine Gefährdung bevorsteht oder schon besteht, kann der Sozialpsychiatrische Dienst helfend und unterstützend tätig werden. Zum Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes gehören unter anderem:
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Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung Betroffene, Angehörige und Bekannte zu beraten, wenn nötig eine Gefährdungslage abzuwehren und wenn möglich in weiterführende Hilfen zu vermitteln.
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Meldungen annehmen und abklären sofern der Verdacht auf eine drohende Hilflosigkeit aufgrund psychischer Erkrankung droht und/oder bereits besteht.
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Medizinische und psychosoziale Beratung, auf den individuellen Einzelfall bezogen. Bewältigungshilfe für Menschen in Krisensituationen und psychiatrischen Notfällen mit dem Ziel, die Situation in Übereinstimmung mit dem Betroffenen zu lösen.
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Krisenintervention.
Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in akuten Krisensituationen:
Wir stehen Ihnen bei akuten seelischen Krisensituationen und bei psychischen Erkrankungen mit Rat und Tat beiseite. z. B.
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bei Ängsten, Depressionen, Verwirrtheit, Selbstmordgedanken
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bei Problemen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente
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bei Problemen mit sich selbst oder wenn Sie sich von Ihrer Umwelt nicht verstanden fühlen
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nach einem Klinikaufenthalt, als Unterstützung, um sich im Alltag zurechtzufinden
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bei Krankheiten und Behinderungen, die Sie in finanzielle Not gebracht haben
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wenn Sie oder ein Angehöriger in einer der oben genannten Situationen Probleme mit einem Angehörigen haben.
Der Sozialpsychiatrische Dienst informiert unter anderem über folgende Angebote:
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Beratungsstellen, ambulante Betreuung, Wohnheime oder -gruppen, Begegnungsstätten, Gruppenangebote, Ärzte, Psychologen, Klinik/ Tagesklinik, Arbeitsmöglichkeiten/-training/-vermittlung. Altenheime, psychiatrische Kranken- und Kurzzeitpflege, Schuldnerberatung, Suchtberatung.
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Vermittelt auf Wunsch geeignete weiterführende Hilfen durch Weiterleitung an die Verantwortlichen der Hilfeplanung.
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Unterstützt mit praktischer Lebensberatung, um ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, z.B. durch Hilfen zur Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung, Antragsstellung bei Behörden, planvollen Geldeinteilung usw.
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Zudem erhalten Sie Informationen zum Thema der gesetzlichen Betreuung nach BGB/Vollmachten.
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„Psychosozialer Beratungsführer - Kreis Plön“. Hier finden Sie alle Hilfs- und Beratungsangebote. Den Beratungsführer können Sie im Downloadbereich herunter laden oder hier: Psychosozialer Beratungsführer.
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Gesprächskreise, Gruppen: Wenn Sie Anschluss an andere Menschen suchen, sich mit anderen austauschen möchten, die ähnliche Probleme wie Sie haben, können Sie bei uns Anschriften und Ansprechpartner/-Innen erhalten.
Neben den genannten Hilfen und dem Beratungsspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes werden den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Plön weitere Hilfen aus dem Kreis der gemeindepsychiatrischen Versorgung angeboten:
Weiterführende Hilfen
In akuten Krisensituationen bemühen wir uns um schnelle Unterstützung und Abwendung von Gefahren!
Weitere Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige soll spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Notwendige Unterlagen zur Anzeige des Betriebs besonderer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind in § 13 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.
Leistungsbeschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- die FinanzenÂ
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Elternschaft
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
- eine Einschränkung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung