Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Ihr Wohnort

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige soll spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen zur Anzeige des Betriebs besonderer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind in § 13 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.