Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

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Guten Tag,

aktuell führt ein erhöhtes Arbeitsaufkommen im Fachdienst Eingliederungshilfe zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir möchten Sie daher bitten, insbesondere von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die  Mitarbeitenden bearbeiten Ihre Anliegen auch weiterhin mit Sorgfalt und mit der gebotenen Eile.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Volltext

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Sprechzeiten

Wir sind wie folgt zu erreichen:

Montag: 14: - 15:30 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Unsere zentrale Rufnummer lautet: 04522/743-172

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein