Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
Leistungsbeschreibung
Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,
- die unter staatlicher Aufsicht stehen,
- die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine Fläche von nicht mehr als 50 m² beanspruchen,
- in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden oder in denen höchsten zwei Greifvögel der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).
An die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön
Zuständiger Mitarbeiter: 04522 743-418 (vormittags)
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Planunterlagen,
- Sachkundenachweis.
Bitte verwenden Sie das
Antragsformular für die Genehmigung eines Tiergeheges,
um die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sicherzustellen. Darin ist eine Liste der erforderlichen Unterlagen enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
Online-Dienste
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