Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung und Voraussetzung
Kitas dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dies Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
- die Erziehungsberechtigten
a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit
aufnehmen oder Arbeit suchend sind
b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
Schulausbildung oder
c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten
Buches erhalten - Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Unfang von täglich mindestens fünf Stunden. Ein Nachmittagsplatz ist anspruchserfüllend, wenn er mit dem nachgewiesenen Bedarf des Kindes und der Erziehungberechtigten vereinbar ist.
Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auch für einen Platz in der Kindertagepflege besteht. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kita. Diese erhalten Sie ebenfalls über das Kita-Portal Schleswig-Holstein, über das dann auch die Anmeldung erfolgt.
https://www.kitaportal-sh.de/de/
Elternbeiträge für Kita
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge gezahlt.Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben.
Informationen zur Ermäßigung/ Übernahme des Elternbeitrages finden Sie hier.
Verfügbare Dokumente
Anmeldung für einen Kita-Platz
Empfehlung zur Platzvergabe im Kreis Plön
§ 47 SGB VIII Meldepflicht
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege
mit den dazugehörigen Anlagen:
Anlage III
Richtlinie Ermäßigung des Teilnehmerbetrages für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege -Sozialstaffel-
Anlage IV
Förderrichtlinie Investitionen Kindertageseinrichtungen
Anlage IV/1
Anlage IV/2
Anlage IV/3
Kontakt
Heimaufsicht für
Stadt Schwentinental
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Selent/Schlesen
Amt Großer Plöner See
Amt Preetz-Land
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel
Anna Lisa Jaekel
Tel.: 04522/743-221
anna-lisa.jaekel@kreis-ploen.de
Heimaufsicht für
Stadt Preetz
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn
Bianca Coen
Tel. : 04522/743-497
bianca.coen@kreis-ploen.de
Qualitätsaufsicht für
Stadt Schwentinental
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn
Daniela Hackbarth
Tel.: 04522/743-738
daniela.hackbarth@kreis-ploen.de
Qualitätsaufsicht für
Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Preetz-Land
Amt Selent/Schlesen
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel
und
Investive Förderung für das
gesamte Kreisgebiet
Martin Voß
Tel. 04522/743-411
martin.voss@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Onlinedienste
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen