Sozialhilfe beantragen
Wer ist im Kreis Plön zuständig?
Für diese Leistungsart sind im Kreis Plön die Sozialämter der Städte, Ämter und die Gemeinde Bönebüttel zuständig. Der Kreis Plön ist hier als Fachaufsicht tätig.
Die Kreisverwaltung ist für die Leistungen nach dem SGB XII innerhalb von Einrichtungen zuständig.
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen sind für die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen zuständig.
Aus dem angefügten Dokument können Sie das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt heraus finden.
3. Abschnitt
Frist
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Kosten
Keine
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.