Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Leistungsbeschreibung
Jeden Tag verwenden und verbrauchen wir Papier, Pappen und Kartonagen in den verschiedensten Formen - als Zeitung, Schreib- und Druckerpapier oder Verpackung. Nach dem Gebrauch fällt das gesamte Papier als Altpapier an und es stellt sich die Frage: Wohin damit?
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz geleistet wird. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung des Altpapiers.
Altpapierentsorgung im Kreis Plön
Im Kreis Plön werden Papier, Pappe und Kartonagen in der grünen Papiertonne gesammelt.
Jedes anschlusspflichtige Grundstück wird mit mindestens einem grünen Recyclingbehälter für die getrennte Überlassung von Altpapier, Pappe und Kartonagen ausgestattet.
Die Papiertonne wird in folgenden Größen angeboten:
120 Liter |
4-wöchentliche Entleerung |
monatliche Gebühr: 1,20 € |
240 Liter |
4-wöchentliche Entleerung |
monatliche Gebühr: 1,30 € |
360 Liter |
4-wöchentliche Entleerung |
monatliche Gebühr: 1,90 € |
1.100 Liter |
4-wöchentliche Entleerung |
monatliche Gebühr: 5,50 € |
1.100 Liter |
2-wöchentliche Entleerung |
monatliche Gebühr: 22,00 € |
Falls Sie einmalige Mehrmengen haben (z.B.: nach einem Umzug oder bei Transportverpackungen) können Sie diese entweder
- auf dem Wertstoffhof in Plön Behler Weg 21a abgeben
(Kleinstmengen bis 0,25 m³ 2,00 €, je angefangene 0,5 m³ 4,00 €) oder - einmal pro Jahr telefonisch anmelden und diese dann kostenfrei am Abfuhrtag gebündelt an die Straße stellen. Maximal die doppelte Menge Ihrer vorhanden Papiertonne.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.