Restabfälle zur Entsorgung abgeben

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Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.

Der Kreis Plön führt die Abfallentsorgung selbst durch und bedient sich teilweise beauftragter Dritter.

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger