Information
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Aufgrund geänderter Voraussetzungen wird mit einem deutlichen Anstieg bei den Anträgen gerechnet.
Daher weist die Einbürgerungsbehörde des Kreises Plön darauf hin, dass das Verfahren bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bis zu 7 Monaten dauern kann.
Es wird zudem empfohlen, weiterhin die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen.
Von Anfragen zum Sachstand Ihres Antrages bitte wir abzusehen.