1,5 Meter Abstand: Mehr Sicherheit für Radfahrende
Was sind 1,5 Meter? Eine Schwimmnudel, vier aneinandergereihte Picknick-Körbe, der klassische "Fang von gestern", wenn man dem Anglerlatein Glauben schenken mag?
Alles richtig, doch 1,5 Meter sind auch der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand, den Autofahrende innerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen.
Mit der Kampagne „1,5 Meter Abstand“ macht der Kreis Plön in Kooperation mit Rad.SH auf diesen wichtigen Abstand aufmerksam. Im Mittelpunkt steht eine typisch norddeutsche Fischerfigur, die einen Fisch in die Kamera hält – natürlich mindestens 1,5 Meter lang. Dieser Fisch und die Schwimmnudel symbolisieren auf humorvolle Weise den notwendigen Mindestabstand und vermitteln anschaulich und amüsant die Botschaft der Verkehrssicherheit. Die Figur steht gut sichtbar auch im Foyer der Kreisverwaltung in Plön.
„Egal ob auf dem Fahrrad oder im Auto – wir alle tragen Verantwortung dafür, dass der Verkehr sicher bleibt, damit die Schwimmnudel wirklich nur auf dem Weg zum Badeausflug auf dem Gepäckträger klemmen muss“, so der stellvertretende Landrat André Jagusch.