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Was erledige ich wo?
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Schulbegleitung | Heilpädagogik | Legasthenie | Dyskalkulie | Autismusspezifische Entwicklungsförderung
Leistungsbeschreibung
Kinder und Jugendliche haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), um eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden. Dies soll dazu beitragen, den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
Verfügbare Dokumente



Zuständige Behörde
Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung »
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-223
Fax: 04522 743-95-223
E-Mail schreiben oder Formular
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