
Was erledige ich wo?
Kindertagesstätten: Personalberechnung Arbeitshilfe
Leistungsbeschreibung
Diese Arbeitshilfe kann von den Trägern und den Standortgemeinden der Kindertagesstätten im Kreis Plön dazu genutzt werden, die gemeinsam vorzunehmenden Personalberechnungen zu erleichtern. Zusätzlich zu der neu entwickelten Berechnungsmatrix sind noch einmal wichtige Grundsätze für die Personalbemessung aufgeführt.
Vorbemerkung zur Entstehung dieser Arbeitshilfe
In den gesetzlichen Grundlagen, dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und in der darauf basierenden Verordnung des Landes Schleswig Holstein, sind lediglich die Mindeststandards (Anzahl und Ausbildungsstand der Pädagogen) für die pädagogische Arbeit direkt am Kind genau vorgegeben. Die zusätzlich von Fachkräften zu erledigenden Aufgaben (Vor- und Nachbereitung der Arbeit, Gruppenleitung, Elterngespräche, Dokumentationen über die Entwicklung des Kindes, Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendämtern etc.) sind in verschiedenen Paragrafen des KiTaG mit dem Hinweis aufgeführt, dass hierfür jeweils ein angemessener Zeitanteil zu berücksichtigen sei.
Wegen dieser fehlenden konkreten gesetzlichen Vorgaben ist es für die Standortgemeinden und die Träger der Kindertagesstätten nicht einfach, miteinander auszuhandeln, was als „angemessen“ gelten kann. Hinzu kommt noch, dass zusätzlich Zeitanteile für Fort- und Weiterbildung und für Fehlzeiten durch Krankheit zu berücksichtigen sind.
Landesweit und auch im Kreis Plön gibt es sehr unterschiedliche Regelungen dazu, wie viel Zeitanteile für diese Aufgabenstellungen, die nicht direkt am Kind zu leisten sind, eingeplant werden. Da diese Aushandlungsprozesse im Einzelfall viel Zeit kosten und für die Beteiligten vermeidbare Belastungen mit sich bringen, wird seit langem eine Arbeitshilfe gefordert, die diese Prozesse erleichtern und vereinheitlichen kann.
Im Kreis Plön die Fachplanungsgruppe „Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ dieses Themas angenommen, um eine Arbeitshilfe zu entwerfen. In der Fachplanungsgruppe arbeiten Leiterinnen von Kindertagesstätten, KiTa-Fachberaterinnen und Fachkräfte des Kreises und der Ämter mit.
Die Fachplanungsgruppe hat eigene Erhebungen durchgeführt und Abgleiche mit Erfahrungswerten aus anderen Kreisen vorgenommen. Des Weiteren wurden Richtvorgaben der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ (KGSt) und des Landesrechnungshofes berücksichtigt. Auf diesen Grundlagen basieren die Durchschnittswerte, die in die Arbeitshilfe als Empfehlung übernommen wurden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in einem einstimmigem Beschluss diese Arbeitshilfe zustimmend zur Kenntnis genommen und den Trägern der Kindertagesstätten empfohlen, sich künftig daran zu orientieren.
Für die praktische Nutzung dieser Arbeitshilfe wird vorsorglich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Empfehlungen zu den Durchschnittswerten keine rechtsverbindlichen Vorgaben sind.
Seitens der Fachplanungsgruppe, des Jugendhilfeausschusses und des Fachamtes ist mit der Nutzung dieser Arbeitshilfe der Wunsch verbunden, dass sich der Standard der Personalausstattung in den Kindertagesstätten ggf. schrittweise auf ein einheitliches Niveau angleichen wird.
Verfügbare Dokumente


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