
Was erledige ich wo?
Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Information, Beratung, und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
sowie
Antragstellung auf Förderung in der Kindertagespflege
Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht unbedingt den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön).
Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein. Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden.
Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend des Kreises Plön.
Die Broschüre “Kindertagespflege - Wissenswertes für Eltern“ kann als PDF-Datei eingesehen werden.
Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber auch unter:
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater hat, kann einen ersten Überblick in der Broschüre “Tagesmutter oder Tagesvater werden ? Gute Idee !“ erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege, Frau Hamann und Frau Wulff.
Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Möglichkeiten der Bezuschussung der Kindertagespflege. Entsprechende Anträge, die bei der Amtsverwaltung bzw. Stadtverwaltung einzureichen sind, finden Sie hier:
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Fortbildungsprogramm 2019 für Tagesmütter und Tagesväter
Verfügbare Dokumente
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungenund Kindertagespflege
mit den dazugehörigen Anlagen:
Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege (Anlage II)
Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege
1. Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung
Informationsblatt zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege

Zuständige Behörde
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-223
Fax: 04522 743-95-223
E-Mail schreiben oder Formular