
Was erledige ich wo?
Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Information, Beratung, und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
sowie
Antragstellung auf Förderung in der Kindertagespflege
Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht unbedingt den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön).
Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein. Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden.
Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend des Kreises Plön.
Die Broschüre “Kindertagespflege - Wissenswertes für Eltern“ kann als PDF-Datei eingesehen werden. Die aktuellen Ansprechpersonen können weiter unten eingesehen werden.
Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber auch unter:
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater hat, kann einen ersten Überblick in der Broschüre “Tagesmutter oder Tagesvater werden ? Gute Idee !“ erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege, Ansprechpersonen siehe weiter unten.
Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Möglichkeiten der Bezuschussung der Kindertagespflege. Entsprechende Anträge, die bei der Amtsverwaltung bzw. Stadtverwaltung einzureichen sind, finden Sie hier:
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung
Änderungsmitteilung Kindertagespflege
Antrag auf Feststellung einer sozialen Ermäßigung des Elternbeitrages
mit Ertragsberechnung aus Grundbesitz
Berufstätigkeitsnachweis zum Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Informationsblatt zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege
Fortbildungsprogramm 2023 für Tagesmütter und Tagesväter
Informationen zur einer Kindertagespflege-Vetretung im Kreis Plön
Kontakt:
FINANZIELLE ABWICKLUNG
Nicole Meyer Nina Rose
Tel.: 04522-743-458 Tel.: 04522/743-737
nicole.meyer@kreis-ploen.de nina.rose@kreis-ploen.de
FACHBERATUNG KINDERTAGESPFLEGE UND VERMITTLUNG VON TAGESMÜTTERN- UND VÄTERN
Tanja Diekmann
Zuständig für:
Stadt Schwentinental
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Tel.: 04522/743-716
tanja.diekmann@kreis-ploen.de
Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Gemeinde Bönebüttel
Tel.: 04522/743-584
delia.hamann@kreis-ploen.de
Christiane Lorek
Zuständig für:
Stadt Preetz
Stadt Plön
Gemeinde Bösdorf
Tel.: 04522/743-450
christiane.lorek@kreis-ploen.de
Karin Magen
Zuständig für:
Amt Probstei
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Tel.: 04522/743-717
karin.magen@kreis-ploen.de
Verfügbare Dokumente



Zuständige Behörde
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/