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Kindertagespflege

Leistungsbeschreibung

Information, Beratung, und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

sowie

Antragstellung auf Förderung in der Kindertagespflege


Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein zentrales Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei  Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht unbedingt den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön).

Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein. Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden.

Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend des Kreises Plön.
Die Broschüre “Kindertagespflege - Wissenswertes für Eltern“ kann als PDF-Datei  eingesehen werden. Die aktuellen Ansprechpersonen können weiter unten eingesehen werden. 

        Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber auch unter:


Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater hat, kann einen ersten Überblick in der Broschüre “Tagesmutter oder Tagesvater werden ? Gute Idee !“ erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege, Ansprechpersonen siehe weiter unten. 

Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Familie und Jugend. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Möglichkeiten der Bezuschussung der Kindertagespflege. Entsprechende Anträge, die bei der Amtsverwaltung bzw. Stadtverwaltung einzureichen sind, finden Sie hier: 


Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege


Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung

Änderungsmitteilung Kindertagespflege

Antrag auf Feststellung einer sozialen Ermäßigung des Elternbeitrages 

mit Ertragsberechnung aus Grundbesitz

Berufstätigkeitsnachweis zum Antrag auf Förderung von Kindertagespflege


Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Informationsblatt zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege

Kontakt:


FINANZIELLE ABWICKLUNG


Nicole Meyer                                             Nina Rose                                            
Tel.: 04522-743-458                                  Tel.: 04522/743-737                                                
nicole.meyer@kreis-ploen.de             nina.rose@kreis-ploen.de
 


FACHBERATUNG KINDERTAGESPFLEGE UND VERMITTLUNG VON TAGESMÜTTERN- UND VÄTERN

Tanja Diekmann
Zuständig für:
Stadt Schwentinental
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Tel.: 04522/743-716
tanja.diekmann@kreis-ploen.de


Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Gemeinde Bönebüttel
Tel.: 04522/743-584
delia.hamann@kreis-ploen.de


Christiane Lorek
Zuständig für:
Stadt Preetz
Stadt Plön
Gemeinde Bösdorf
Tel.: 04522/743-450
christiane.lorek@kreis-ploen.de

Karin Magen
Zuständig für:
Amt Probstei
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Tel.: 04522/743-717
karin.magen@kreis-ploen.de






 

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweis zum Datenschutz für Antragstellende  | PDF-Dokument, 318 kB
Icon Formular Hinweise zum Datenschutz für Kindertagespflegepersonen  | PDF-Dokument, 317 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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