
Seiteninhalt
Was erledige ich wo?
Waffenaufbewahrung
Leistungsbeschreibung
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
> Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen grds. nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden.
> Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen grds. nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden.
Was Sie sonst noch wissen müssen:
In § 36 Waffengesetz (WaffG) und in §§ 13, 14 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV) werden die gewerblichen wie auch die privaten Waffenbesitzer im besonderen Maße verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Unbefugte nicht in den Besitz von Waffen gelangen. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Sicherungspflicht muss im eigenen Interesse eines jeden Waffenbesitzers liegen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dieser Umstand die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Verstöße gegen die Sicherungspflichten sind zudem bußgeldbewehrt.
Formulare
Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition" (PDF, 62 kB)
Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Signalpistolen" (PDF, 75 kB)
Merkblatt "Angaben zur sicheren Aufbewahrung" (PDF, 21 kB)

Zuständige Behörde
Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular
Kontakt
Simon Schlichting »
Telefon: +49 4522 743 351
Fax: +49 4522 743 95 351
E-Mail schreiben oder Formular
Telefon: +49 4522 743 351
Fax: +49 4522 743 95 351
E-Mail schreiben oder Formular