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Kommunalaufsicht
Leistungsbeschreibung
Das Land übt die Aufsicht darüber aus, dass die Gemeinden/Städte/Ämter/Kreise/Zweckverbände die Selbstverwaltungsaufgaben rechtmäßig erfüllen. Die Kommunalaufsichtsbehörden sollen die Gemeinden/Städte/Ämter/Kreise/Zweckverbände vor allem beraten und unterstützen.
Nach den in der Gemeindeordnung (§§ 120 ff.) verankerten Rechtsvorschriften billigt der Gesetzgeber der Kommunalaufsicht neben beratenden und unterstützenden Tätigkeiten die Durchführung konkret genannter Maßnahmen zu, die allesamt das Innenverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und zu beaufsichtigender Körperschaft beinhalten. Aus den dieser Gesetzessystematik zu Grunde liegenden Rechtsnormen kann jedoch die Bürgerin/der Bürger nicht das Recht auf Durchsetzung ihrer/seiner subjektiven Rechte gegen die Gemeinde ableiten, da hierfür ausschließlich der Rechtsweg eröffnet ist.
Nach den in der Gemeindeordnung (§§ 120 ff.) verankerten Rechtsvorschriften billigt der Gesetzgeber der Kommunalaufsicht neben beratenden und unterstützenden Tätigkeiten die Durchführung konkret genannter Maßnahmen zu, die allesamt das Innenverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und zu beaufsichtigender Körperschaft beinhalten. Aus den dieser Gesetzessystematik zu Grunde liegenden Rechtsnormen kann jedoch die Bürgerin/der Bürger nicht das Recht auf Durchsetzung ihrer/seiner subjektiven Rechte gegen die Gemeinde ableiten, da hierfür ausschließlich der Rechtsweg eröffnet ist.

Zuständige Behörde
Kommunalaufsichtsbehörde »
Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung, Bauen und Umwelt
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 243
Fax: +49 4522 74395 243
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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