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Was erledige ich wo?
Stiftungsaufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht aus, d. h. sie hat zu überwachen, dass von den für eine Stiftung bürgerlichen Rechts handelnden Personen die Rechtsvorschriften, das Stiftungsgeschäft und die Satzung beachtet werden. Darüber hinaus übernimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Plön ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Plön ist der Landrat. Die Zuständigkeit erstreckt sich aufgrund der Kooperationsvereinbarung ebenso auf die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts der Kreise Ostholstein und Segeberg, der Stadt Neumünster und der Landeshauptstadt Kiel.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Innerhalb von acht Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand der Stiftungsaufsicht einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes mit
1. einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung und einer Vermögensübersicht oder
2. einem Prüfbericht einer Behörde, einer Einrichtung im Sinne des § 340 k Abs. 2 und 3 des Handelsgesetzbuches, eines Prüfungsverbandes, einer öffentlich bestellten Wirtschaftsprüferin oder eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers, einer vereidigten Buchprüferin oder eines vereidigten Buchprüfers oder einer anerkannten Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaft einzureichen.

Zuständige Behörde
Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
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https://www.kreis-ploen.de/