
Seiteninhalt
Was erledige ich wo?
Vorbeglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Für die Beglaubigung der Urkunden zur Verwendung im Ausland ist die Vorbeglaubigung durch die Standesamtsaufsichtsbehörde auf Kreisebene erforderlich. Welche Form der Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich ist, ist je nach Staat unterschiedlich (siehe hierzu nachstehende Informationen).
Zuständigkeit
Die Landrätin des Kreises Plön als untere Standesamtsaufsichtsbehörde für Urkunden aus dem Kreis Plön
Rechtsgrundlage
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992;
Gesetz über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1996 - AULBErG SH
Weitere Informationen
Verfügbare Dokumente



Zuständige Behörde
Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/