Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, körperlich oder mehrfach behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Eingliederungshilfe hat das Ziel:
  • eine drohende Behinderung zu verhüten
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
  • Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
  • mobile heilpädagogische Frühförderung behinderter Kinder
  • Einzelintegration im Regelkindergarten
  • Teilstationäre Betreuung in Kindertagesstätten mit integrativen Kindergartengruppen
  • Teilstationäre Betreuung in Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen
  • Betreuung schwerstbehinderter Kinder in einer integrativen Schule oder Förderschule
  • Ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung
  • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist.

Voraussetzungen:

Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Krankenkassen, ) bestehen. Die Krankenkassen erbringen unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie als vorrangige Leistungen.

Leistungen nach dem SGB IX sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen. Ausnahmen hiervon gibt es beispielsweise bei der Frühförderung, die grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales beraten gerne über die Anspruchsvoraussetzungen und die zu beachtenden Verfahrensabläufe.