Naturschutzgebiete im Kreis Plön

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Leistungsbeschreibung

Im Kreis Plön gibt es 21 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 3.169 ha, dies sind rund 2,8 % der gesamten Kreisfläche. Zuständig für die Ausweisung ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel. Der Kreis Plön ist für die Koordination der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zuständig. 

Beschilderung

    UNB_NSG-Schild_Eule                                                         UNB_NSG-Schild_Adler
Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde auf der 36. Umweltministerkonferenz 1991 die Waldohreule als gesamtdeutsches Zeichen zur Kennzeichnung der Naturschutzgebiete empfohlen. Sämtliche Naturschutzgebiete im Land Schleswig-Holstein sollen nunmehr einheitlich durch die Waldohreule gekennzeichnet werden. Das vorher zur Kennzeichnung verwendete grün-weiße Dreiecksschild mit dem Seeadler wird nach und nach ausgetauscht.

Karte

Karte DIN A1 mit Listen aller Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete im Kreis Plön (8,8 MB)

Die Naturschutzgebiete sind in rot dargestellt, Landschaftsschutzgebiete in grün.

Naturschutzgebietsverordnungen

Hier finden Sie die Verordnungen und Übersichtskarten.

Hinweis: Die Übersichtskarten sind aufgrund der Umwandlung in das pdf-Format nicht maßstabsgetreu. 

 
1 Vogelfreistätte Lebrader Teich  Übersichtskarte
2 Rixdorfer Teich und Umgebung  Übersichtskarte
3 Halbinseln und Buchten im Lanker See  Übersichtskarte
4 Bottsand  Übersichtskarte
5 Ascheberger Warder im Großen Plöner See  Übersichtskarte
6 Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen  Übersichtskarte
7 Nordteil des Selenter Sees und Umgebung  Übersichtskarte
 8 Sehlendorfer Binnensee und Umgebung  Übersichtskarte
 9 Barsbeker See und Umgebung  Übersichtskarte
 10 Altarm der Schwentine  Übersichtskarte
 11 Fuhlensee und Umgebung  Übersichtskarte
 12 Kossautal  Übersichtskarte
 13 Dosenmoor  Übersichtskarte
 14 Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Bothkamp  Übersichtskarte
 15 Strandseelandschaft bei Schmoel  Übersichtskarte
 16 Inseln im Großen Plöner See und Halbinsel Störland  Übersichtskarte
 17 Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees  Übersichtskarte
 18 Dannauer See und Umgebung  Übersichtskarte
 19 Kührener Teich und Umgebung  Übersichtskarte
 20 Suhrer See und Umgebung  Übersichtskarte
 21 Mönkeberger See  Übersichtskarte

Befahrensverordnung

Am 1. Oktober 2016 ist die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee" (OstseeSHNSGBefv) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft getreten. Diese Befahrens-Verordnung hatte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) beim für Wasserstraßen zuständigen BMVI beantragt.
Die Verordnung dient dazu, für insgesamt 10 Naturschutzgebiete, die Anteile der Ostsee beinhalten, schutzwürdige Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen. Die Erwerbsfischerei ist von den Befahrensverboten nicht betroffen.

Im Kreis Plön sind die Naturschutzgebiete "Bottsand" und "Sehlendorfer Binnensee und Umgebung" von dieser Verordnung betroffen. Der Geltungsbereich der jeweiligen Befahrensverbote für diese beiden Naturschutzgebiete kann den Lageplänen 6 und 7 der Verordnung entnommen werden.