Naturschutzgebiete im Kreis Plön
Leistungsbeschreibung
Im Kreis Plön gibt es 21 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 3.169 ha, dies sind rund 2,8 % der gesamten Kreisfläche. Zuständig für die Ausweisung ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel. Der Kreis Plön ist für die Koordination der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zuständig.
Beschilderung
Karte
Karte DIN A1 mit Listen aller Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete im Kreis Plön (8,8 MB)
Die Naturschutzgebiete sind in rot dargestellt, Landschaftsschutzgebiete in grün.
Naturschutzgebietsverordnungen
Hier finden Sie die Verordnungen und Übersichtskarten.
Hinweis: Die Übersichtskarten sind aufgrund der Umwandlung in das pdf-Format nicht maßstabsgetreu.
Befahrensverordnung
Am 1. Oktober 2016 ist die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee" (OstseeSHNSGBefv) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft getreten. Diese Befahrens-Verordnung hatte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) beim für Wasserstraßen zuständigen BMVI beantragt.
Die Verordnung dient dazu, für insgesamt 10 Naturschutzgebiete, die Anteile der Ostsee beinhalten, schutzwürdige Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen. Die Erwerbsfischerei ist von den Befahrensverboten nicht betroffen.
Im Kreis Plön sind die Naturschutzgebiete "Bottsand" und "Sehlendorfer Binnensee und Umgebung" von dieser Verordnung betroffen. Der Geltungsbereich der jeweiligen Befahrensverbote für diese beiden Naturschutzgebiete kann den Lageplänen 6 und 7 der Verordnung entnommen werden.