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Was erledige ich wo?
Erstberatung und Hilfeplanung
Erstberatung und Hilfeplanung
Erstberatung und Hilfeplanung für menschen mit behinderung
Der Kreis Plön verfügt für weite Teile der Eingliederungshilfe über ein Hilfeplanverfahren. Die Hilfeplaner dienen Ihnen als erste Ansprechpartner. Für diese Aufgabe gibt es einen Flyer, aus dem Sie weitere Einzelheiten und die Kontaktdaten der Hilfepaner entnehmen können.

Zuständige Behörde
Kontakt
Zuständig für: Erstberatung und Hilfeplanung für Menschen mit einer seelischen Behinderung
Zuständig für: Hilfeplanung für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behindeung
Schulte-Kortnack, Gabriele »
Telefon: +49 4522 743 515
Fax: +49 4522 743 95 515
E-Mail schreiben oder Formular
Telefon: +49 4522 743 515
Fax: +49 4522 743 95 515
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