Wasserschutzgebiet
Allgemeines zum Wasserschutzgebiet
Ein Wasserschutzgebiet ist ein Bereich, in dem Gewässer und das Grundwasser vor nachteiligen Einwirkungen besonders geschützt sind, damit die öffentliche Wasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Es dient der dauerhaften Sicherstellung der Trinkwasserversorgung.
Das Wasserschutzgebiet wird für ein Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen festgesetzt. Innerhalb dieses Einzugsgebietes werden verschiedene Nutzungseinschränkungen in einer Verordnung durch das Land Schleswig Holstein festgesetzt. Die unteren Wasserbehörden überwachen die Einhaltung dieser Nutzungseinschränkungen in Ihrem jeweiligen Kreisgebiet.
Wasserschutzgebiete im Kreis Plön
Im Kreisgebiet Plön sind folgende Wasserschutzgebiete festgesetzt worden.
- Wasserschutzgebiet Plön - Stadtheide (Verordnung)
- Wasserschutzgebiet Schwentinetal (Verordnung)
- Wasserschutzgebiet Neumünster (Verordnung)
Die Landesverordnung über gemeinsame Vorschriften in Wasserschutzgebieten (Landeswasserschutzgebietsverordnung – LWSGVO) ist im Mai 2020 in Kraft getreten.
Zu weiteren Fragen zu den Wasserschutzgebieten im Kreis Plön können Sie sich an die untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer 04522 / 743 - 132 wenden.
Was sie sonst noch wissen sollten
Bei Fragen zur Trinkwasserqualität wenden Sie sich bitte an das Amt für Gesundheit.
Einige Trinkwasserversorgungsbetriebe bieten im Internet aktuelle Trinkwasseranalyseergebnisse an.
Die genaue Lage eines Grundstückes in einem Wasserschutzgebiet kann im Internet über den Landwirtschafts- und Umweltatlas der Landesregierung Schleswig-Holstein unter der Themenauswahl "Wasser/Grundwasser/Wasserschutzgebiete" bestimmt werden.
Informationen zum Grundwasserschutz in und außerhalb von Wasserschutzgebieten erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein zum Thema Grundwasser.