
Was erledige ich wo?
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
[Nr.99130001080000 ]
Leistungsbeschreibung
Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG),
- Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.