
Was erledige ich wo?
Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)
[Nr.99029003000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße Daten benötigen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter, seine Anschrift und dessen Versicherung zu ermitteln (sogenannte einfache Registerauskunft).
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde), in dessen/deren Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist.
Was sollte ich noch wissen?
Eine einfache Registerauskunft erhalten Sie alternativ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe
- der bekannten Fahrzeugdaten oder
- der Personalien des Halters.
Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 900
Fax: +49 4522 74395 155
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/