
Was erledige ich wo?
Infektionshygienische Überwachung
[Nr.99003013018000 ]
Leistungsbeschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
- Heimgesetz (HeimG),
- Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO),
- Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO),
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumentationen aus den Bereichen Hygienepläne, Mitarbeiterschulungen, Gerätewartung, Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen). Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
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Kontakt
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 388
Fax: +49 4522 743 95 388
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Fax: +49 4522 743 95 349
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