
Was erledige ich wo?
Zahnärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnmedizinische Reihenuntersuchungen in den Schulen und Kindertagesstätten des Kreises durch und steht auf Anfrage für Beratungsgespräche für Eltern, Erzieher/-Innen und Lehrer/-Innen zur Verfügung.
Eine weitere wichtige Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege, besteht in der altersgerechten Aufklärung in den Bereichen Ernährung, Zahnpflege und Kariesprophylaxe.
Rechtsgrundlage
- § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung,
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
- § 27 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- § 2 Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben (SchulÄAufgV SH).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
Leistungsbeschreibung
Der Zahnärztliche Dienst hat folgende Aufgaben:
- Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen,
- Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen,
- Beratungen zur Mundgesundheit für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen sowie Multiplikatorenschulungen (Lehrpersonal, Erzieherinnen u. Erzieher, Eltern, Pflegepersonal) und
- Erstellen von Gutachten für Behörden und Institutionen.

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-531
Fax: 04522 743-467
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Kontakt
Telefon: +49 4522 743 353
Fax: +49 4522 743 95 353
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