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Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
[Nr.99108015182000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze,
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
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