Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle
 

Niederlassungserlaubnis
[Nr.99010003000000 ]

Öffnungszeiten Ausländerbehörde

 

Persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde:


Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie auf der Internetseite der Ausländerbehörde des Kreises Plön buchen. Falls Ihr Anliegen nicht dabei ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de.

Gerne können Sie hier auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08.30 - 12.00 Uhr

Dienstag: 14.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch: 08.30- 12.00 Uhr

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 08.30- 12.00 Uhr

E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis wird Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Auf dem eAT werden u.a. biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich in Abhängigkeit des jeweiligen Voraufenthaltes. Daher können die Voraussetzungen nicht pauschal benannt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss noch während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Einbürgerungstest


Link zum Fragenkatalog des Einbürgerungstestes 
 
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html

 
Info des BAMF zu Einbürgerung (mehrsprachig)
 
Deutsch 
 
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html

 
Türkisch
 
Almanya’da Vatandaşlığa Kabul Edilmek 
 
http://www.bamf.de/TR/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html  
 
Russisch
 
Получение немецкого гражданства 
 
http://www.bamf.de/RU/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html 

Englisch
 
Naturalisation in Germany 
 
http://www.bamf.de/EN/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Voraufenthalten (s. o.). Die Vorlage eines gültigen Passes und eines aktuellen biometrischen Fotos ist jedoch immer erforderlich. Die zuständige Stelle erteilt konkrete Auskunft im Einzelfall.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung sowohl bei einer positiven Entscheidung als auch bei einer etwaigen Ablehnung an. Die maximale Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt 113,00 €. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle im Einzelfall.

Zuständige Behörde

Ausländerbehörde »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 0
Fax: +49 4522 74395 548
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Seitenanfang