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Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Leistungsbeschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.

Zuständige Behörde
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-223
Fax: 04522 743-95-223
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