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Was erledige ich wo?
Viehhandel (gewerblich): Anzeige
[Nr.99110003000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§ 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift,
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Behörde
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Ascheberger Straße 71
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
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