
Was erledige ich wo?
Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
[Nr.99110007000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
- Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
- Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
- Wirbellose Tiere,
- tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
- Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
- Nager und Hauskaninchen.
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.
Rechtsgrundlage
Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
- Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
- EU-Heimtierausweis.

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Ascheberger Straße 71
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 270
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