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Was erledige ich wo?
Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
[Nr.99110014000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass
- es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
- für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
- der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.
Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).