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Waffen oder Munition überlassen: Anzeige
[Nr.99089035000000 ]

Bitte beachten Sie unsere besonderen Sprechzeiten!

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Waffengesetz (WaffG).

Überlassunganzeige (PDF, 7 kB)

Erwerbsanzeige (PDF, 7 kB)

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Anzeige sind anzugeben:

  • Name,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Wohnanschrift der Erwerberin/des Erwerbers und
  • Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.

Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.

Anträge / Formulare

 

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Zuständige Behörde

Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Thore Lafrenz »
Telefon: +49 4522 743 254
Fax: +49 4522 743 95 254
E-Mail schreiben oder Formular
Dirk Lamp »
Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 743 95 303
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