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Was erledige ich wo?
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
[Nr.99129008037000 ]
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Stelle die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.
Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Zuständige Behörde
Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
E-Mail schreiben oder Formular
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