
Was erledige ich wo?
Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
[Nr.99019003016000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 830
Fax: +49 4522 743 455
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/