
Was erledige ich wo?
Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen sind, dass:
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
- die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Ausnahmen:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt), wenn Sie mit Wirbeltieren handeln oder Ihr Betrieb ein Reit- und Fahrbetrieb ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Mit der Tätigkeit darf jedoch erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif), Tarifstelle 14.4.1.8 - VwGebV.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- gegebenenfalls die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
- Nachweise der erforderlichen Sachkunde
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen.

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-270
Fax: 04522 743-236
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Kontakt
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Fax: +49 4522 743 95 271
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