
Was erledige ich wo?
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
[Nr.99060001080000 ]
Leistungsbeschreibung
Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt beziehungsweise abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Zusatzinformation
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Zuständige Behörde
Amt für Soziales
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 382
Fax: +49 4522 74395 382
Telefon: sozialamt@kreis-ploen.de
https://www.kreis-ploen.de/
Kontakt
Zuständig für: G, H, M, Nb-Nz, R
Zuständig für: A, B, I, St-Sz
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Zuständig für: F, Na, Q, Sa-Sz
Telefon: +49 4522 743 313
Fax: +49 4522 743 95 313
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