
Was erledige ich wo?
Vergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen
[Nr.99102094058000 ]
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die von außerhalb der EU ansässigen Unternehmern in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer zurück.
Sie müssen Ihren Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.
Hinweis:
Diese Regelung gilt nur für Unternehmer, die in einem Staat außerhalb der EU ansässig und dort als Unternehmer registriert sind. Weitere Voraussetzung ist, dass der Staat, in dem Sie ansässig sind, Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen erstattet oder keine Umsatzsteuer erhebt (sogenannte Gegenseitigkeit). Eine Liste der Staaten, mit denen Gegenseitigkeit besteht, können Sie weiter unten oder auf der Internetseite des BZSt einsehen.
Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu müssen Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist.
Privatpersonen können an dem Verfahren der Vorsteuervergütung nicht teilnehmen.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag auf Umsatzsteuervergütung elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.
Allgemeines
- Für die Nutzung des BOP ist ein Zertifikat erforderlich.
- Nähere Informationen zu den einzelnen Nutzergruppen und deren Möglichkeiten ein Zertifikat zu erhalten, finden Sie in den nächsten Abschnitten.
- Für Unternehmer aus Drittstaaten und deren Bevollmächtigte, die keinen Sitz im Inland haben, steht die Registrierung im BOP zur Verfügung.
Bevollmächtigte
- Vorsteuer-Vergütungsanträge von Unternehmern aus Drittstaaten sind elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Dafür steht das BOP zur Verfügung. Sie können sich auch mit bereits vorhandenen Zugangsdaten von "Mein ELSTER" im BOP einloggen.
- Sie benötigen nur einen Zugang zum BOP, um die Anträge Ihrer Mandanten übermitteln zu können, das heißt, Sie benötigen nicht je Mandant einen Zugang.
- Wenn Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, müssen Sie sich zuerst registrieren.
Unternehmer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Drittstaaten)
- Um das BOP zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen nutzen zu können, müssen Sie sich über das Anmeldeformular einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden.
- Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren.
Anmelden beim BZSt
- Um das BOP nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden.
- Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren.
- Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und Sie müssen mehrere Schritte durchlaufen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.
- Im Folgenden erhalten Sie die Informationen zur Anmeldung beim BZSt.
Hinweis:
- Die nachfolgenden Schritte sind einmalig erforderlich.
- Im ersten Schritt füllen Sie den Anmeldevordruck aus. Die Anmeldung muss vom gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben werden.
- Die erforderlichen Nachweise (zum Beispiel Handelsregisterauszug, einen Identitätsnachweis) können Sie dem Anmeldevordruck entnehmen.
- Senden Sie diese Unterlagen per Briefpost an das BZSt.
- Im zweiten Schritt erhalten Sie vom BZSt die BZSt-Nummer per Briefpost und den Geheimniswert per E-Mail.
- Falls Sie keine E-Mail bekommen, kontrollieren Sie bitte, ob die Nachricht durch Spamfilter oder ähnliches aussortiert wurde.
- Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis dieser Schritt abgeschlossen ist.
Registrieren im BOP
- Um das BOP nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden.
- Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren.
- Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und Sie müssen mehrere Schritte durchlaufen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.
- Im Folgenden erhalten Sie die Anleitung zur Registrierung im BOP.
Hinweis
- Die begonnene Registrierung muss innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen werden. Wenn Sie diese Frist überschreiten, beginnen Sie erneut bei Schritt 3.
- Bei Schritt 3 beginnen Sie, sofern Sie weitere Benutzerkonten anlegen möchten.
- Im ersten Schritt beginnen Sie Ihre Registrierung im BOP, indem Sie auf die Internetseite www.elster.de/bportal gehen.
- Wählen Sie "Benutzerkonto erstellen" aus.
- Wählen Sie eine Login-Option aus und folgen Sie den Hinweisen.
- In diesem Schritt geben Sie Ihre BZSt-Nummer und das BZSt-Geheimnis ein.
- Im zweiten Schritt erhalten Sie einen Link per E-Mail, welchen Sie bestätigen müssen, um die weiteren Zugangsdaten zu erhalten.
- Im dritten Schritt erhalten Sie dann vom BZSt eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Briefpost.
- Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis dieser Schritt abgeschlossen ist.
- Im vierten Schritt klicken Sie auf den Link in der E-Mail mit der Aktivierungs-ID.
- Folgen Sie den Hinweisen und erzeugen Sie die Zertifikatsdatei.
- Das Ergebnis der erfolgreichen Registrierung ist ein gültiges Benutzerkonto im BOP.
- Dieses ist 3 Jahre gültig.
- Um es zu verlängern, müssen Sie sich im BOP anmelden und auf der Startseite des BOP der vorgeschlagenen Zertifikatsverlängerung zustimmen.
Sicherheit
- Geben Sie Zugangsdaten niemals an Dritte weiter.
- Sollten Sie Anlass zu der Sorge haben, dass Ihnen die BOP-Zugangsdaten abhandengekommen sind oder entwendet wurden, veranlassen Sie umgehend beim BZSt eine Sperrung.
- Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Internet auf den Seiten des BOP.
- Aus Gründen der Sicherheit können in einem Benutzerkonto nur Transaktionen eingesehen werden, die auch aus diesem angestoßen wurden.
Erstellen mehrerer Benutzerkonten
- Eine Zertifikatsdatei darf nicht vervielfältigt (kopiert) werden. Anderenfalls kann es zu Datenverlusten innerhalb der Antragsversendung kommen.
- Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens einen Zugriff auf das BOP benötigen, ist es zwingend erforderlich mehrere Benutzerkonten anzumelden, das heißt weitere Zertifikatsdateien zu erstellen.
- In diesem Fall muss für jedes Benutzerkonto im BOP eine erneute Registrierung erfolgen.
- Beginnen Sie also erneut bei Schritt 3 des vorstehenden Leitfadens.
- Sie müssen für weitere Benutzerkonten neue Benutzernamenwählen.
- Nach Abschluss der Registrierung besitzen Sie dann für jedes Benutzerkonto (pro Beschäftigten) eine Zertifikatsdatei und eine PIN.
- Sie können bis zu 200 Benutzerkonten anlegen.
Um Ihren Vergütungsantrag zu stellen,
- Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie per E-Mail Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
- Nun können Sie den elektronischen Antrag übermitteln. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer (Drittstaaten) im Inland“ im BOP vollständig aus und senden Sie ihn elektronisch ab.
- Nach der erfolgreichen Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihrem Posteingang im BOP. Außerdem erhalten Sie ein Deckblatt zur Übersendung von Belegen zu ihrem Antrag.
- Sie müssen die dem elektronischen Antrag zugrundeliegenden Rechnungen und Einfuhrbelege im Original per Post innerhalb der Antragsfrist an das BZSt senden. Nutzen Sie zur Übersendung der erforderlichen Dokumente das Deckblatt in Ihrem Postfach. Dadurch kann das BZSt Ihre Belege Ihrem elektronisch übermittelten Antrag zuordnen.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag und die von Ihnen übersandten Belege.
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie die beantragte Summe an gezahlter Umsatzsteuer vergütet.
Voraussetzungen
Anträge auf Vergütung können stellen:
- - außerhalb der EU als Unternehmer registrierte Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP-Zertifikat
-
der Staat, in dem Sie ansässig sind, erstattet Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen oder erhebt keine Umsatzsteuer (sogenannte Gegenseitigkeit)
- wenn das nicht der Fall ist, sind Sie nur antragsberechtigt, wenn Sie an der Sonderregelung VAT on e-Services teilnehmen
- Sie haben weder Ihren Sitz noch Ihre Geschäftsleitung innerhalb der EU
- Sie haben keine Betriebsstätte innerhalb der EU, von der aus steuerbare Umsätze getätigt werden
- Sie sind im Vergütungszeitraum in Deutschland nicht umsatzsteuerlich registriert
-
Sie führen keine Umsätze in Deutschland aus, mit Ausnahme von
- Lieferungen und Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und an sein Finanzamt zahlen muss,
- Umsätze, die der Beförderungseinzelbesteuerung unterliegen,
- innergemeinschaftlichen Erwerben in Deutschland und daran anschließende Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts
-
Leistungen, die unter die Regelung VAT on e-Services (ECOM) fallen
- Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen,
- die an Privatpersonen in einem EU-Mitgliedstaat gegen Entgelt erbracht werden
-
der Vergütungszeitraum muss mindestens 3 aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kalenderjahr umfassen
- der Zeitraum kann weniger als 3 Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt
- der Vergütungszeitraum darf höchstens ein Kalenderjahr betragen
- die Zeiträume von Anträgen dürfen sich nicht überschneiden
-
Sie müssen mindestens EUR 1.000 Vergütung beantragen
- bei einem Vergütungszeitraum, der das Kalenderjahr oder den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres umfasst, müssen Sie mindestens EUR 500,00 Vergütung beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Rechnungen und Einfuhrbelege im Original
-
behördliche Bescheinigung Ihres Ansässigkeitsstaats, die bestätigt, dass Sie als Unternehmer in Ihrem Ansässigkeitsstaat unter einer Steuernummer registriert sind (Unternehmerbescheinigung), mit folgenden Informationen:
- Name des Antragstellers
- vollständige Anschrift des Antragstellers
- Art der Tätigkeit des Antragstellers
- Steuernummer des Antragstellers (oder den Grund, warum keine Steuernummer existiert)
-
Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung:
- innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist
Bearbeitungsdauer
- für die Registrierung im BOP: etwa 4 bis 6 Wochen
- für die Bearbeitung Ihres Antrags: etwa 6 Monate
Rechtsgrundlage
§ 18 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz (UStG); § 61a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Urheber
- Vorsteuervergütung an ausländische Unternehmer in Drittstaaten Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal