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Was erledige ich wo?
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.

Zuständige Behörde
KFZ-Zulassungsbehörde »
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-80
Fax: 04522 / 743-335
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
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