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Jahresmeldung für Künstlersozialabgabe abgeben
[Nr.99107033011009 ]

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) berechnet die Künstlersozialabgabe für das Vorjahr und die zu leistende Vorauszahlung für das laufende Jahr. 
Dafür benötigt die KSK die Entgelte, die Sie an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen im vergangenen Kalenderjahr gezahlt haben.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Künstlersozialkasse (KSK) zum Anfang eines Jahres einen Brief. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, Ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe für das letzte Jahr abzugeben. 

Ermitteln Sie bitte die Gesamtsumme der Entgelte und geben Sie diese in vollen Euro-Beträgen an. 

Sie können Ihre Entgelte auf der Internetseite der KSK online melden: 

  • In dem Brief der KSK finden Sie die Zugangsdaten und Ihren Authentifizierungscode. 
  • Nachdem Sie sich mit Ihrer Abgabenummer und dem Code registriert haben, geben Sie Ihre Entgeltsumme ein. 
  • Bitte beachten Sie: Den Authentifizierungscode können Sie nur einmal für die jeweilige Jahresmeldung benutzen. 
  • Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und die Meldung online an die KSK geschickt haben, erhalten Sie umgehend online eine Eingangsbestätigung.

Sie können der KSK Ihre Entgelte auch schriftlich melden:

  • Sie finden als Anlage in dem Brief der KSK das Formular „Meldebogen“. 
  • Füllen Sie den Meldebogen vollständig aus. 
  • Anschließend senden Sie den Meldebogen unterschrieben auf dem Postweg an die KSK. 
  • Den Eingang der schriftlichen Meldung bestätigt die KSK Ihnen nicht.

Sobald Ihre Meldung bei der KSK verarbeitet wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Abrechnungsbescheid, der Ihnen auf dem Postweg zugestellt wird. 

  • Aus der Abrechnung geht hervor, welchen Betrag Sie an die KSK für das abgelaufene Kalenderjahr zahlen müssen. 
  • Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, wird Ihnen dieses erstattet, wenn der KSK Ihre Bankverbindung bekannt ist. 
  • Auf Ihren Wunsch hin wird ein Guthaben auch mit zukünftigen Forderungsbeträgen verrechnet. Dies wäre der KSK zusammen mit der Entgeltmeldung mitzuteilen.

Aus der Abrechnung ergibt sich ebenfalls, welchen Betrag Sie monatlich als Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr zahlen müssen. 

  • Vorauszahlungen, die einen Betrag in Höhe von EUR 40,00 monatlich nicht überschreiten, brauchen Sie nicht zu leisten. 
  • Die Vorauszahlungen für ein Jahr werden mit der tatsächlichen Künstlersozialabgabe für das betreffende Jahr verrechnet.

Voraussetzungen

Sie müssen bei der Künstlersozialkasse (KSK) als abgabepflichtiges Unternehmen angemeldet sein.
Sie werden von der KSK aufgefordert, Ihre Meldung abzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihre Jahresmeldung muss nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, muss der geforderte Betrag innerhalb eines Monats bezahlt werden. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

  • Gagen, 
  • Ankaufspreise, 
  • Honorare, 
  • Lizenzen, 
  • Sachleistungen, 
  • Auslagen wie Kosten für Telefon und ähnliches sowie Nebenkosten für Material und Ähnliches.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören

  • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer,
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln,
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter,
  • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden,
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen,
  • die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ von maximal EUR 2.400 im Jahr,
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

20.05.2021
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