
Was erledige ich wo?
Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:
- Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft) sowie
- außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist insbesondere:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt.
Rechtsgrundlage
- §§ 1712 bis 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- §§ 55, 56, 87c Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sowie Beistandschaft finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Verfügbare Dokumente


Zuständige Behörde
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-223
Fax: 04522 743-95-223
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