
Seiteninhalt
Was erledige ich wo?
Gefährliche Güter: Transport
[Nr.99108005000000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
An wen muss ich mich wenden?
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

Zuständige Behörde
Verkehrsaufsicht »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Haus B
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-345
Telefon: 04522 743-341
Fax: 04522 743-455
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Haus B
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-345
Telefon: 04522 743-341
Fax: 04522 743-455
E-Mail schreiben oder Formular