
Was erledige ich wo?
Waffenschein beantragen
[Nr.99089008000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses*,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.
(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .
Antrag waffenrechtliche Erlaubnis (PDF, 17 kB)
Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheines (PDF, 13 kB)

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
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