
Was erledige ich wo?
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
[Nr.99107019000000 ]
Leistungsbeschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
An wen muss ich mich wenden?
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Welche Fristen muss ich beachten?
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
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